Lotterielose sind in Liechtenstein im Rahmen eines regulierten Rahmens legal, der durch das Glücksspielgesetz vom 30. Juni 2010 geschaffen wurde. Die gewerbliche oder öffentliche Durchführung von Lotterien erfordert eine ordnungsgemäße Lizenzierung durch das Amt für Volkswirtschaft, das als primäre Regulierungsbehörde dient (1). Liechtenstein unterscheidet zwischen großen Lotterieveranstaltern, die jährlich Einsätze von 100.000 Schweizer Franken oder mehr generieren, und kleinen Veranstaltern, die unterhalb dieser Schwelle operieren, wobei jede Kategorie unterschiedlichen Lizenzanforderungen und -verfahren unterliegt.
Große Lotterieveranstalter müssen sowohl eine Veranstalterbewilligung von der Regierung als auch einzelne Spielbewilligungen vom Amt für Volkswirtschaft für jedes Spiel einholen, das sie durchführen möchten (1). Kleine Veranstalter erhalten eine kombinierte Veranstalter- und Spielbewilligung direkt vom Amt für Volkswirtschaft, während diejenigen, die weniger als 25.000 Franken pro Jahr für gemeinnützige oder wohltätige Zwecke generieren, nur einer Meldepflicht unterliegen anstatt einer vollständigen Lizenzierung. Der Regulierungsrahmen zielt darauf ab, einen sicheren, ordnungsgemäßen und transparenten Spielbetrieb zu gewährleisten und gleichzeitig sozial schädliche Auswirkungen von Glücksspielaktivitäten zu verhindern.
"For large-scale organizers, the Gambling Act provides for a dual licensing system in that the organizer requires on the one hand an organizer permit from the government and on the other hand for each individual game a gaming permit from the Office of National Economy."
Online-Lotteriebetriebe erfordern eine spezielle Konzession für die Organisation von Online-Glücksspielen über die Standard-Lotterielizenzen hinaus (1). Das Glücksspielgesetz definiert Lotterien als Glücksspiele, die außerhalb von Casinos ohne Spielautomaten durchgeführt werden, bei denen Gewinne durch Ziehungen nach vordefinierten Plänen mit einer maximalen Auszahlungsquote von 75 Prozent verteilt werden (2). Jeder, der beabsichtigt, Lotterien auf gewerblicher oder öffentlicher Basis zu organisieren, muss die erforderliche Genehmigung einholen, da Glücksspiele nach liechtensteinischem Recht nur mit ordnungsgemäßer staatlicher Genehmigung durchgeführt werden dürfen.
Source:
https://www.llv.li/en/national-administration/office-of-economic-affairs/gambling/lottery-raffles
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Zuletzt aktualisiert: 16-10-2025 Haftungsausschluss: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie Rechtsberatung benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an einen Anwalt.